@totti: > Wenn ich aber z.B. mit 100% im Plus bin wäre doch eine Pauschalberechnung mit 30% wünschenswert. 1. falsch gerechnet: z.b. kauf bei 100eur und kaufkurs bekannt, dann verkauf (100% gewinn) bei 200euro, d.h. abgeltsteuer 0,275*(200-100)= 27,5 euro verkauf bei unbekanntem einstandskurs: 0,3*200 = 60 euro werden einbehalten und an das FA abgefuehrt. 2. die 30% pauschalsteuer auf den verkaufsumsatz ist keine abgeltungssteuer; solche kapitalertrage werden speziell ausgewiesen auf der kap.ertragsbescheinig und das FA fordert in folge beim steuerpflichtigen den kaufkursnachweis an (wenn nicht altbestand) und dann wird nachbemessen.
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