Hallo @Thorsten50,
nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen aus dem Fachbereich, kann ich Ihnen folgendes sagen:
Die Steuererbescheinigung muss und wird nach dem vorgegebenen Muster des BMF (Bundesfinanzministerium) erstellt. Hier ist die Angabe der ISIN vorgegeben.
Die Abrechnungsbelege werden demnächst überarbeitet - wir geben diesen Vorschlag gerne intern weiter.
Gerne können Sie Ihren Vorschlag auch in unserem Bereich Ideen veröffentlichen.
Im Bereich Ideen können andere Mitglieder Ihre Idee voten, sie kommentieren und diskutieren - und Sie erhalten regelmäßig Statusupdates von uns.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator
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