@staudamm24 Solange Dividendenerträge unterhalb der Grenze liegen (801/1602), zahlt keiner Steuern. (Freistellungsaufträge jetzt mal unbeachtet). Da spielt es keine Rolle, ob die Dividenden von einer deutschen Firma kommen oder von einer ausländischen. Das spielt dann eine Rolle, wenn ausländische Quellensteuer anfällt. Die kann nicht angerechnet werden, wenn keine deutsche Steuer gezahlt werden muss. Das betrifft auch Anleger mit NV-Bescheinigung. Deshalb kann es für diesen Personenkreis trotz etwas höherer Kurse günstiger sein, die britische Variante zu wählen.
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