Ist bei physisch hinterlegten ETNs auf Kryptowährungen, z. B. 21 Shares Ethereum ETP (WKN A2T68Z) eine Abgeltungssteuer zu entrichten oder wird diese Anlage wie physisch hinterlegte Gold-ETCs behandelt, d. h. Steuerfreiheit der Erträge nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr bzw. Versteuerung nach individuellem Einkommenssteuersatz bei Haltedauer von weniger als einem Jahr? Vielen Dank für die Antworten!
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