Hallo, bei einem Umtausch von Aktien mit einer Barabfindung fallen Kapitalertragssteuern für die Abfindung an. Warum wird die Summe der Barabfindung nicht auf die neuen Aktien aufgeschlagen? Wenn ich die neuen Aktien verkaufe zahle ich die Kapitalertragssteuer basierend auf dem Einstandswert der alten Aktien und somit zu viel.
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