Hallo, auch ich und meine Frau (beide Konotobevollmächtigte des jeweils anderen) würden es begrüßen, wenn es zukünftig ausreicht, wenn einer von uns die eigenen und die Benachrichtigungen des Partners durchsieht und sie dann für beide als bereits gelesen markiert sind. Bei der 1822 direkt Bank wird jedenfalls so verfahren. Rechtlich dürfte es kein Problem sein, da die meisten Benachrichtigungen ja nicht gelöscht werden können. Auch wir haben Bedenken, dass wir eines Tages eine große Anzahl kostenpflichtiger Dokumente per Post zugesendet bekommen, weil nur einer sie gelesen (und i.d.R. abgespeichert hat). Viele Grüße und schöne Weihnachtstage kanhapa
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