Mein Freistellungsauftrag war zu gering gestellt. Jetzt habe ich Aktien verkauft und es wurde mir entsprechende Abgeltungssteuer abgezogen. Wenn ich jetzt meinen Freistellungsauftrag entsprechend der noch zur Verfügung stehenden Höhe ändere, bekomme ich dann wenigstens einen Teil der Steuer zurück oder muß ich dies in der Einkommensteuererklärung machen.
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