Auf der Steuerseite bei Consors steht: Quellensteuer auf Derivate mit US-Basiswert (Underlying): Seit dem 01. Januar 2017 existieren neue Regeln zur Quellensteuer bei Derivaten auf US-Basiswerte (Section 871m des US-Steuergesetzes). Für ab 2017 emittierte Derivate (z. B. Zertifikate, Optionsscheine), die eine Dividenden ausschüttende US-Aktie als Basiswert sowie ein entsprechendes Delta (= Verhältnis der Wertentwicklung des Derivats zur Wertentwicklung des Basiswerte) haben, wird bei Ausschüttung der Aktie US-Quellensteuer erhoben. Dies ist der Fall, obwohl an den Anleger keine Zahlung aus der Dividende fließt. Für Kunden der Consorsbank ist der Handel in betroffenen Produkten nur mit freigeschaltenen Emittenten möglich. Die Consorsbank führt alle Aufträge in Wertpapieren, die unter Section 871(m) Internal Revenue Code fallen, mit Emittenten aus, die immer den Höchstbetrag der Steuer (30 %) dem Gesetz entsprechend an die US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) abführen.
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