Funktioniert bei der Bank die Verlust-Gewinn-Rechnung auch, wenn ich zuerst im Jahr Kursgewinne gemacht habe und dann im Laufe des Jahres Verluste. Wird dann die einbehaltene Kapitalertragssteuer mit den Verlusten verrechnet, d. h. bekomme ich die Steuer in der Höhe der Verluste von der Bank wieder gutgeschrieben, also nicht erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung?
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