Hallo @CB_Sonja, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. "Informationen dazu finden Sie in unseren AGB im Bereich XVI. Bedingungen für das Girokonto, 12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers (Seite 46) und 13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen (Seite 47)." Puh, 58(!) Seiten Kleingedrucktes. (AGBs, die mehr als drei DIN A4 Seiten in gut leserlicher Schrift einnehmen, gehören gesetzlich verboten.) Da scheint wohl wieder etwas Neues hinzu gekommen zu sein. Die Bedingungen für die VISA Card gibt es in den Seiten 49 bis 52 zu lesen. "Das stimmt genau. Jede Transaktion wird gegen Deckung auf dem Girokonto geprüft." Die Consorsbank bzw. VISA scheinen ihrer Technik wohl doch nicht so ganz zu vertrauen, wenn ich in den AGB lese 6. Finanzielle Nutzungsgrenze Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner VISA Card nur im Rahmen des Kontoguthabens, eines vorher für das Konto eingeräumten Kredites oder innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte vornehmen. Der Kontoinhaber kann mit seiner Bank eine Änderung seines Verfügungsrahmens vereinbaren. Ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit ist durch den Kunden zu gewährleisten. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der VISA Card entstehen. Die Genehmigung einzelner VISA Card Umsätze führt weder zur Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der VISA Card Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von VISA Card Umsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung. MfG gon200
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