Consors schreibt: US-Quellensteuer: Ab dem 1. Januar 2017 können Sie bei der Consorsbank nur noch Derivate mit US-Basiswert kaufen, wenn diese nicht der dann gültigen Besteuerung nach US-Gesetz Sec. 871(m) unterliegen. Wenn Sie eine Kauforder für ein betroffenes Wertpapier einstellen, erhalten Sie nach der TAN-Eingabe den Hinweis, dass dieses Produkt nicht gehandelt werden kann. Verkäufe solcher Derivate sind hiervon nicht betroffen. Das kann ja wohl keine sinnvolle Lösung für den Kunden sein. Es sollte doch möglich sein trotz Quellensteuer solche Produkte handelbar anzubieten. Das Verhalten der Emittenten ist für mich nicht nachvollziehbar.
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