Hallo @02833Akira,
die Steuerbescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Bitte beachten Sie aber, dass diese nur Beträge beinhaltet, soweit im jeweiligen Steuerjahr auch steuerpflichtige Erträge angefallen sind. Ansonsten erhalten Sie einfach ein Anschreiben mit der entsprechenden Erläuterung, dass keine steuerpflichtigen Erträge angefallen sind.
Für Rückfragen dazu steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam aber gerne zur Verfügung!
Beste Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
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