Hallo @Lithos,
sofern Sie gemeinsam veranlagt sind, und dies im System entsprechend im Freistellungsauftrag hinterlegt ist, erfolgt die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung.
Leider kann ich als Community Moderatorin nicht auf Ihre Kontodaten zugreifen und mir das direkt ansehen. Sollten Sie Rückfragen dazu haben, freut sich Ihr persönliches Betreuungsteam aber jederzeit über Ihren Anruf. Die Kollegen prüfen das gerne für Sie!
Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
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