Die Antwort zur Anfrage betreffend die Altbestandskennzeichnung für eine eventuelle steuerfreie Veräußerung hätte mich auch interessiert. Dies insbesondere, da Gesetzgebungspläne bestehen, die die teil-steuerfreie Veräußerung von Aktien aus einem Depot einer Kapitalgesellschaft (wie bei den Dividenden bereits geschehen) aufzuheben.
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