Bei mir wurden die Aktiengewinne zuerst mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet. Der Sparer-Pauschbetrag stand dann der Verrechnung mit allgemeinen Gewinnen zur Verfügung. Da ich aber nur geringe allgemeine Gewinnne hatte, konnte ich somit den Sparer-Pauschbetrag nicht voll ausschöpfen. Ich hätte es gerne anders, wurde mir aber nicht gewährt. So hat das Finanzamz gerechnet: Allgemeine Kapitalerträge (Zinsen+Div.) 1.000 € Gewinne aus Aktienveräußerung 1.200 € Summe 2.200 € Berücksichtigung von Aktienverlusten -1.200 € Berücksichtigung von Sparerpauschbetrag -1.000 € Einkünfte aus Kapitalvermögen 0 € So hätte ich es gerne: Allgemeine Kapitalerträge (Zinsen+Div.) 1.000 € Gewinne aus Aktienveräußerung 1.200 € Summe 2.200 € Berücksichtigung von Aktienverlusten -598 € Hier hätte ich gerne eine Verlustbegrenzung auf 598 €! Berücksichtigung von Sparerpauschbetrag -1.602 € Einkünfte aus Kapitalvermögen 0 € Hat jemand Wissen und/oder Erfahrung, ob man tatsächlich keinen Anspruch hat die Berücksichtigung von Altverlusten zu begrenzen, damit der volle Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt werden kann?
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