Dein Beitrag ist zwar schon etwas her, aber falls du noch keine Antwort bekommen hast: Die bereits abgeführte Steuer erhältst du am Jahresende von der Bank zurück, wenn du in der Zwischenzeit einen Freistellungsauftrag eingereicht hast. Dieser gilt ja immer rückwirkend für das gesamte, aktuelle Geschäftsjahr.
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