So, die weiteren Nachforschungen durchalle drei Ebenen der Schweizer Steuerverwaltung hindurch hat ergeben: Hier ist die Ausfüllanleitung zum Formular: http://www.irs.gov/pub/irs-pdf/iw8ben.pdf Hier kann man eine Tabelle finden, wie die Quellensteuer der USA ermässigt und in der CHE ein Teil erhoben wird: http://www.estv.admin.ch/themen/index.html?lang=de http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/themen/index.html?lang=de http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/themen/01314/index.html?lang=de http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/themen/01314/01315/index.html?lang=de http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/themen/01314/01315/index.html?lang=de#sprungmarke0_132 http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/themen/01314/01315/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdn17fWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- Soweit ich es verstanden habe, muss ich in Zeile 10 gar nix eintragen, wenn ich lediglich die vom DBA vorgesehene Normalbehandlung beanspruche. Aber so ganz sicher konnte es mir niemand sagen (bei vier Telefonaten). Es kam noch ein Verweis an die amerikanische Botschaft ... 😐 C.U. L.777
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