Auf Anfrage bei der Flatex hat man mir den 27.07. als Datum für die Gutschrift der PayPal Aktien genannt... Was die mögliche steuerliche Belastung der PayPal Aktien angeht hier ein kleiner Ausschnitt aus dem Börse Online Magazin 29/15 über den Google Aktiensplit von 2014 der mit dem jetzigen Spin Off von eBay identisch ist. Für deutsche Google-Aktionäre war der 8. April 2014 ein Tag des (Steuer-)Schreckens. Der Internetriese vollzog damals einen Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2. Jeder Google-Aktionär erhielt pro Anteil („A-Aktie“) eine neue „C-Aktie“ ins Depot gebucht. Der Haken daran: Die neuen Papiere verbrieften keine Stimmrechte — und wurden mit einer abweichenden Wertpapier kennnummer ausgegeben. Deutsche Depotbanken behandelten den Google-Split daher wie die Ausschüttung einer Sachdividende — und führten nach der Vorgabe von Dienstleistern wie WM Datenservice auf den Kurswert der neu zugeteilten C-Aktien Kapitalertragsteuer und Soli-Zuschlag ab. Google-Aktionären wurde die Abgabe vom Verrechnungskonto prompt abgebucht — ohne dass sich am Gesamtwert der Position etwas geändert hatte. Der Widerstand betroffener Anleger gegen diese „Zwangsbesteuerung“ hatte nun Erfolg. Nachdem sie in individuellen Besteuerungsverfahren zum Teil deren Rücknahme erreicht hatten, korrigierte nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerrechtliche Behandlung dieser Kapitalmaßnahme (BMF-Schreiben vom 8. Juli 2015, Gz. IV C 1 — S 2252/09/10004). Die Ministerialbeamten kamen zu dem Ergebnis, „dass die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Ge sellschafts mit teln“ bei Google erfüllt sind. „Demnach liegt keine Sachausschüttung, sondern ein steuerneutraler Aktiensplit vor“, erklärt Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München. Mit steuer zahler freundlichen Folgen: Die auf den Kurswert der C-Aktien einbehaltene Abgeltungsteuer muss den Aktionären nun erstattet werden. Dafür gibt es zwei Wege: Wer den Vorgang in der Anlage KAP deklariert hat, kann sich die Abgabe mit der Steuerveranlagung 2014 erstatten lassen. Google-Aktionäre, die innerhalb von vier Wochen nach Einbehalt Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung einlegten, erhalten ihr Geld direkt von ihrer Depotbank zurück.
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