zu 1. Die Kosten für den Kauf der Aktien werden vom Gewinn für den Verkauf abgezogen. Somit muss nur der Mehrwert versteuert werden. zu 2. Verluste aus Kapitalvermögen können nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. (§ 20 Abs. 6 EStG) Eigentlich solltest du für 2015 eine Steuerbescheinigung für Kapitalerträge in 2016 erhalten bzw. anfordern können. Da steht i.d.R. drauf, in welche Zeile die einzelnen Positionen einzutragen sind.
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