Hallo Zusammen, zur steuerlichen Seite: Richtig ist, dass gemäss §§ 20 und 43 EStG auf Dividenden Steuern anfallen, nämlich (streng genommen) erst mal Kapitalertragsteuer iHv. 25 % der Einnahme. Darauf dann noch mal 5,5% SolZ und ggf. (je nachdem, ob Kirchenmitglied, oder nicht) 8% bzw. 9% KiSt. Diese Steuern hält Consorsbank ggf. sofort für Euch ein und führt Sie an den Fiskus ab. Dabei könnt Ihr Ihr von Eurem Sparerfreibetrag gemäss § 20 EStG bis zu 801 € pro Steuerpflichtigem und Jahr hier bei Consorsbank "platzieren". Wenn und soweit Ihr das tut, sind die ersten 801 € Dividenden kapitalertragsteuerfrei vereinnahmbar. Sodann gilt für die jeweilige Einkommensteuererklärung (am Ende eines Jahres bzw. zu Beginn des neuen Jahres) für Privatanleger (natürliche Personen, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) die sog. Abgeltungssteuerregelung gemäss § 32d EStG. Vereinfacht gesagt führt das dazu, dass Ihr die Dividenden eines Jahres bereits vor der Steuererklärung "fertig" versteuert habt. Denn der Steuersatz des § 32d EStG entspricht genau dem Kapitalertragsteuerrecht. Deshalb hat der Gesetzgeber sogar die Möglichkeit eingeräumt "normale" Dividendeneinkünfte im Rahmen der Einkommensteuereklärung legal nicht anzugeben, wenn es sich um solche Einkünfte handelt, die ganz normal deutscher Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Bezüglich Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien (§§ 20, 23 und 43 EStG) gelten die Aussagen zur Kapitalertragsteuerpflicht, dem entsprechenden Steuersatz, dem Sparerfreibetrag sowie der Abgeltungssteuer gleichermaßen. Hier gibt es jedoch Ergänzungen: Solltet Ihr Verluste machen, könnt Ihr diese Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen aus Aktien verrechnen, nicht mit Gewinnen (bzw. Einkünften) aus Dividenden oder aus der Veräußerung von Fondsanteilen. Consorsbank führt deshalb auch jeweils ein gesondertes Verlustvortragskonto für Aktien und für alles andere. Bei Fonds (egal ob aktiv gemanagete oder ETFs) ist die Lage etwas komplizierter und vor allem uneinheitlicher. Es ist so, dass dabei der Sitz des Fonds, die Erfüllung gewisser Pflichten aus den Steuergesetzen (insbesondere Offenlegungspflichten gemäss Investmentsteuergesetz) einen direkten Einfluss auf die steuerliche Behandlung Eurer Dividenden (bzw. Ausschüttungen aus den Fonds) und Veräußerungsgwinne haben. So kann es z.B. bei einem nicht in Deutschland beheimateten Fonds sein, dass er die Offenlegungspflichten gemäss InvStG nicht oder nicht ausreichend erfüllt. Oder der ausländische Fonds unterliegt ausländischen Steuern oder Ihr als deutsche Steuerinländer unterliegt in Bezug auf den jeweiligen Fonds bestimmten (ggf. zusätzlichen) Quellensteuerpflichten aus Euren Dividenden und/oder Veräußerungsgewinnen. Quellensteuer ist, vereinfacht gesagt, ausländische Kapitalertragsteuer, von der leider oft ein Teil definitiv wird. Das bedeutet, dass der andere Staat, auf dessen Gebiet der Fonds seinen Sitz hat Euch einfach was von Eurem Kuchen wegnimmt. Dabei ist es grundsätzlich auch egal, ob dieser Staat mit der Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungseinkommen (DBA) geschlossen hat, oder nicht. Denn in der Regel minimiert ein solches DBA zwar die Quellensteuerhöhe (z.B. DBA USA von 30% auf 15%), jedoch sind die verbleibenden 15% dennoch einfach weg. Man sieht schnell folgende ableitbare Handlungsempfehlungen: 1. Ein Investment sollte nie ohne eine dezidierte steuerlicheAnalyse vor Investition erfolgen. Denn das kann sonst schnell sehr teuer werden. 2. Das Steuerrecht ändert sich leider ständig. Das heisst, man muss immer am Ball bleiben, was den Wissensstand angeht. Was gestern noch richtig war, kann morgen schon völlig falsch sein. 3. Es ist dazu nicht unbedingt erforderlich, einen (in der Regel teuren) Steuerberater hinzuzuziehen. Jeder, der in der Lage ist, sich geistig mit dem notwendigen Rüstzeug zur Kapitalanlage zu befassen, sollte auch in der Lage sein, die recht verständlich geschriebenen steuerlichen Ratgeber zum Thema Kapitalanlage zu verstehen. Da aber die Änderungen oft schnell und meist unübersichtlich daher kommen, rate ich persönlich gleichwohl dazu, sich einen entsprechenden Steuerberater zu suchen und ihn bei wichtigen Änderungen (neue Investments) oder zu Jahresupdates, etc zu Rate zu ziehen. Insbesondere am Anfang einer Investmentkarriere. Disclaimer: Ich bin zwar Steuerberater, nehme hier allerdings keine Mandate an. Ich möchte nur für die renditebestimmende Natur der Besteuerung sensibilisieren. VG Janus1978
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