Völlig richtig, dass die Sicherheit der mobilen TAN auf der Trennung von Erfassungs- und Autorisierungssystem beruht. Dies sollte aber von CB auch technisch sichergestellt werden, was grundsätzlich ja möglich ist. Schließlich helfen die AGB dann nicht, wenn das Gerät in die Hände eines Angreifers gelangt, der dann faktisch mit einer fünfstelligen PIN das Konto leerräumen kann. Das Verfahren soll es doch nicht dem Kunden unnötig kompliziert machen, sondern ein wirksamer Schutz für den Fall der Fälle (Diebstahl des Smartphones) sein.
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