Hallo Pingpong, sofern sich das Darlehen noch innerhalb der Sollzinsbindung befindet und die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung nicht explizit in den (weiteren) Darlehensbedingungen erlaubt ist, ist die vorzeitige Ablösung gg. Vorfälligkeitsentschädigung Kulanz der Bank. Es gibt eine Ausnahme: wenn das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung ist kann das Darlehen durch den Kunden nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung gekünigt werden. Hierzu gibt es auch entweder einen BGB-Artikel oder ein BGH-Urteil. Genaueres kann ich dir hier spontan aber nicht sagen. Bei uns in der Bank (nicht Cortal Consors) haben wir noch in den weiteren Bedingungen aufgeführt, dass eine vorzeitige Ablösung möglich ist, wenn das Beleihungsobjekt verkauft wird. In diesem Fall nehmen wir auch keine Vorfälligkeitsentschädigung. Schau dir nochmal, sofern vorhanden, im Darlehensvertrag den Punkt "weitere Darlehensbedingungen" an. Ansonsten ist es, wie gesagt, Kulanz der Bank. Beachte bitte auch, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung relativ teuer sein kann. Schließlich bezieht sich die Berechnung auf den Zinsertrag, den die Bank noch bis zum regulären Ablösetermin bekommen würde. Wenn zur Ablösung ein anderer Kredit aufgenommen werden soll, kann sich der Zinsvorteil für dich durch die Vorfälligkeitsentschädigung stark relativieren.
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