Um "alle" Sicherheitsvorschriften zu beachten, darf man doch eigentlich mit dem Smartphone, mit dem man die TAN Nummern empfängt, nicht gleichzeitig eine Überweisung per App tätigen. Laut Ihrer Richtlinien bezüglich der Haftung im Falle des Missbrauchs beim Internet-Banking sollte dies ja auf 2 Endgeräten stattfinden: "Beim mobilen TAN-Verfahren haben Sie darauf geachtet, dass Sie für das Online-Banking und den Empfang der mobilen TAN verschiedene Endgeräte nutzen (z.B. Smartphone und PC)." Realistisch gesehen wäre doch damit das Überweisungs-feature per App hinfällig, weil man ja nicht 2 Smartphones mit sich trägt, oder sehe ich das falsch?
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