Hallo aigredouce, ja, das Geld bekommt man nachträglich vom Finanzamt, wenn alles anerkannt wird und nicht von der Bank. Meine Aussage bezog sich auf das Jahr in dem der Verlust angefallen ist, das BFH Urteil noch nicht in eine Anweisung umgestetzt war und damit aber für Banken trotz rechtskärtigem Urteil keinen Spielraum für eine Handlung bietet die Verluste direkte auszuweisen oder zu verrechnen mit gewinnen. Viel Bürokratie, muss man nicht verstehen, oder doch wenn man es dem Finanzamt erklären muss...
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