Begleitend zur Umstellung einer anderen Bank werden deren Kunden wie folgt informiert: Zitatanfang: Mehr Sicherheit Bei der Online-Banking-Anmeldung geben Sie künftig alle 90 Tage eine Transaktionsnummer (TAN) ein. Die erstmalige Aufforderung zur Eingabe einer TAN erfolgt schrittweise bis 13. Dezember 2019. Die TAN-Eingabe ist auch notwendig, wenn Sie Konto-Umsätze abfragen möchten, die älter als 90 Tage sind. Mehr Transparenz Künftig sind bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich: Zahlungen an sich selbst - also zwischen Ihren Zahlungskonten bei (dieser Bank) - sind bequem ohne TAN-Eingabe möglich. Sie können eine TAN-freie IBAN-Liste (Whitelist) einrichten. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt. Mehr Verbraucherschutz Zahlungsdienste sind zukünftig berechtigt, Ihre Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen. Zahlungsdienste (Drittdienste) dürfen diese Daten jedoch nicht speichern. Und sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten niemand anderem zugänglich sind. Drittdienste, die von Ihnen beauftragt wurden, können bequem über das Online-Banking verwaltet werden: Sie können einsehen, wer von den Berechtigten wann Informationen abgerufen hat und können weitere Kontozugriffe von Drittdiensten widerrufen. Zitatende ... und so funktioniert das dann dort auch, simpel und effektiv. Es ist von außen schon schwer nachzuvollziehen, wie Consors es geschafft hat, zielsicher die für den Kunden unkomfortabelste Umsetzung der gar nicht so neuen Sicherheitsvorschriften zu wählen und einzusetzen. Zielsicher habe ich eine Smartphone, bei dem das Erzeugen des QR-Codes in der Regel scheitert - im Gegensatz zu allen anderen Banken, bei denen wir sind und das Scannen reibungslos funktioniert. Unfasslich das alles und den mieserablen Wechsel in der Depotbewertung beim Übergang der Fondsbesteuerung 2017-2018 noch übertreffend.
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