Hallo, @jomi , Schritt 1 der Belehrung: Lektüre des Basisinformationsblatts zum jeweiligen Derivat Wenn Dir die dortigen Angaben nicht genügen, folgt Schritt 2 der Belehrung: Befragung Deines Schuldners im gewünschten Detaillierungsgrad Weder Schritt 1 noch Schritt 2 wird Dir jemand abnehmen.
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