@Durchstarter : Wenn die Bank keinen KESt.-Abzug vornehmen soll, muss Dein Steuerstatus in den Kundenstammdaten von "unbeschränkt steuerpflichtig" auf "beschränkt steuerpflichtig" (§ 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 EStG) geändert werden. Dazu bestätigst Du der Bank, dass - kein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht - die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland nicht vorliegen. Ob der Consorsbank-Formulargenerator dafür schon gewerkelt hat, bliebe zu prüfen. Eventuelle Alternativlösung: Wenn Deine zu versteuernden Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (2025: 12.096 EUR, 2026: 12.348 EUR) nicht überschreiten, kannst Du Dir von Deinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen; die gilt für bis zu 3 Jahre.
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