Eine Spekulationsfrist gibt es weder bei ETF, noch bei Aktien. Fonds, Zertifikaten etc. Also im Sinne von Kapitalanlagen bei Privatpersonen eigentlich gar nicht. in einem Punkt muß ich widersprechen - Aktien haben einen Spekulationsvorbehalt von 2 Jahren. Danach kann man sie steuerneutral verkaufen. Daß das geht, weiß ich aus der Praxis, mein Arbeitgeber hat ein Aktienprogramm, aber als die dann einen Retrukturierungsplan vorlegen bin ich ausgestiegen... zum fast dreifachen Kurs wie beim Kauf. Mein AG ist da in keinster Weise um einen konstanten Kurs bemüht sondern WILL daß der Kurs schwankt damit die monatlich dazukaufenden Aktuenprogramme in den Baisse Zeiten maximale Zuwächse erzielen... nach Drei Jahren Haltefrist gibts 1/3 an Aktien obendrauf, das ist seit 2024 bis 4000 Euro pro Person steuerfrei. ETF Gewinne und Verluste können unbeschränkt miteinander verrechnet werden, aber mal ehrlich... wen betrifft das überhaupt? Der Einstieg / Ausstieg ist meist so teuer daß es 2% des Anlagebetrages kostet... auf die Ausschüttungen von DIST ETFs wird Kapitaletragssteuer erhoben, auf die zugekauften Aneile bei ACC ETFs wird eine "virtuelle" Kapitalertragssteuer angewendet. Aktiengewinne/Verluste können unbeschränkt miteinander verrechnet werden. CFD Verluste können maximal mit 20.000 Euro mit Gewinnen aus dem CFD Handel verrechnet werden, wer eine Million Verlust hat kann das vortragen und jedes Jahr 20.000 Euro abziehen... diese Regelung ist verfassungswidrig, genauso die Nichtverrechenbarket einzelner Positionen ... da gibts einen Wust von Extraregelungen, denn das Thema geht noch weiter. Futures, Optionen u.s.w. Die Verrechnung / Nichtverrechnung behandelt bestimmte Kapitaletraäge besser wie andere, das wird gerade vom BVG geklärt... jemand der bei Aktien 130.000 Euro Gewinn erzielt und 30.000 Verlust (nur Handel, keine Dividenden) muß 100.000 Euro versteuern, das gleiche bei CFDs 130.000 Gewinn, 30.000 Verlust (gewinnende und verlierende Positionen gesplitteT) zahlt auf 110.000 Euro Kapitalertragststeuer
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