am 26.03.2024 schrieb ich weiter oben: ...werden bei Haltedauer <1 Jahr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz berücksichtigt, wenn die Freigrenze (kein Freibetrag!) von 600.- überschritten wird. Mit dem vor kurzem verabschiedeten "Wachstumschancengesetz" wurde diese Freigrenze auf 1.000.- erhöht.
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