Verlinkte FAQ Nummer14 Punkt C) Es ist zu beachten, dass die ADS-Inhaber über eine dauerhafte Kontonummer („PAN“) in Indien verfügen müssen, um die Steuergutschrift auf ihren Namen zu erhalten. Nach Google... "Kann ich ohne offizielle Präsenz in Indien ein Bankkonto eröffnen? Nein. Ausländische Gesellschaften ohne offizieller Präsenz dürfen kein Bankkonto in Indien eröffnen." Sieht also ziemlich schlecht aus als Privatperson, ich bin nicht bei Consors sondern bei einem anderen Anbieter, der hatte mich noch nicht mal auf das Delisting hingewiesen, wirklich schade, wurde Euch das hier im Vorfeld mitgeteilt von Consors das dann 40 % abgezogen werden, dann hätte doch jeder seine ADR´s verkauft. Hat denn jemand hier vielleicht Erfahrungen damit, ob sich so ein Aufwand überhaupt lohnt bzw. ob die Steuerberatungskosten die Steuergutschrift "auffrisst", falls man mal als Privatperson die Bedingungen erfüllen kann? Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wäre das maximal 10 % Quellsteuer, wirklich übel, dass man keine Möglichkeit hat an die 30 % die wir zuviel gezahlt haben ran zu kommen. Kann mir auch nicht vorstellen, das sich das nicht lohnen sollte, das wären doch ungefähr 10,5USD bis 11USD pro ADR die man zurückfordern könnte Minus der Kosten für den Steuerberater. https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html#:~:text=In%20Deutschland%20wird%20seit%202009,Steuer%20die%20ausl%C3%A4ndische%20Quellensteuer%20anrechnen. @immermalanders den ungefähren Verkaufskurs hatte ich in meinem ersten Beitrag erwähnt, das sollte eigentlich nur zeigen, das der gezahlte Barausgleich von USD 20,088 realistisch ist.
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