Hallo. ich möchte (fast) wertlose Wertpapiere an einen Dritten Übertragen, in der Hoffnung das mir das dann auf den entsprechenden Verlusttopf gutgeschrieben wird. ### Hintergrund: ### Übersteigen die Transaktionskosten des Verkaufs den Erlös, wird der Verlust nicht in den Verlusttopf fliesen. Verluste, die aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (zB Ausbuchung/Übertragung wertloser Wertpapiere) resultieren, sind betragsmäßig auf 20.000 Euro pro Steuerjahr beschränkt. In diesen Fällen erfolgt keine Verlustanrechnung auf Bankenebene. Dieser Verlust wird auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. ----- Da es nun einfacher ist, wenn Verluste über Verlusttöpfe laufen und um ggf der 20.000 Euro Beschränkung pro Steuerjahr aus dem Weg zu gehen, dachte ich an eine entgeltliche Übertragung an einen Dritten (Freundin, bei gleicher Bank) aller fast wertlosen Papiere. ### Ist Status ### Übertragen werden sollen zb diese Optionsscheine: ZSCALER INC, WKN: MA9RH9 / ISINDE000MA9RH94 800,00 €; Kaufsumme von 200 Stück inkl. Spesen 0,001 €; aktueller Wert pro Stück 0,80 €; Verkaufserlös Die Transaktionskosten des Verkaufs übersteigen also den Erlös. Daher erfolgt keine Anrechnung auf den Verlusttopf. ### Wie ich mir den entgeltlichen Übertrag an einen Dritten vorstelle ### ### Meine Fragen dazu ### Beim Übertragen rechnet die Bank das mit einem fiktiven Verkauf in Höhe von 0,80 € ab. Meinem Verlusttopf müsste doch demnach 799,20 € (800 minus 0,80) angerechnet werden, oder? Oder fällt der Verkaufserlös von 0,40 € unter Übertragung wertloser Wertpapiere und es erfolgt keine Verlustanrechnung auf Bankenebene/Verlusttöpfe, sondern wird auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen?
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