Hallo, hier war die Rede von der Form V2A, zusätzlich zur "DWT refund claim form". Siehe: https://www.revenue.ie/en/companies-and-charities/dividend-withholding-tax/refunds-for-non-residents.aspx https://www.revenue.ie/en/companies-and-charities/dividend-withholding-tax/exemptions-for-non-residents.aspx Ergibt das aktuell noch Sinn? Im ersten Formular kann doch das deutsche Finanzamt bereits die steuerliche Ansässigkeit bescheinigen. Das wäre also doppelt gemoppelt. Mir scheint auch, man müsse Option C ankreuzen. V2A ergibt nur Sinn bei Option A. V2A macht auf mich den Eindruck, als ob es nicht an die irische Steuerbehörde geschickt werden soll für Rückerstattungsanträge, sondern zur Vorabbefreiung gedacht ist und an den Broker bzw. die Lagerstelle gesandt werden soll. Man kann dort auch nix bescheinigen lassen für vergangene Jahre; die Abfrage des Jahres gibt es nur im ersten Formular; im zweiten passenderweise nur das aktuelle Datum. Vielen Dank im Voraus.
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