Hallo Community, ich bin mir nicht ganz sicher wie es sich mit Verlusten aus Aktiengeschäften verhält. Habe im Internet verschiedene Infos darüber gefunden, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. 🙂 1.Aus dem Internet: Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verlustverrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Dieses Vorgehen nennt man „horizontalen Verlustausgleich“, da Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart ausgeglichen werden dürfen. Das würde jetzt praktisch bedeuten das, wenn ich zb. eine Aktie mit 500 Euro Verlust Verkaufe, dass ich nur den Verlust ausgleichen kann indem ich wieder Aktien mit einem Gewinn von 500 Euro Verkaufe. Oder ich lasse mir eine Verlustbescheinigung ausstellen und Verrechne es über die Steuererklärung. Sehe ich doch richtig so oder? Was mich jetzt etwas irritiert an der Sache ist Folgendes dazu: 2. Aus dem Internet: Die Verlustverrechnung übernimmt in der Regel Ihre Bank bzw. Ihr Finanzinstitut für Sie, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen: Von positiven Kapitalerträgen wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, bis die Verluste ausgeglichen sind. Bei welchen Verlusten kommt es dann wie bei zweitens vor das die Abgeltungssteuer nicht verrechnet wird bis der Verlust ausgeglichen ist? Ich bin immer davon ausgegangen das, wenn man einen Verlust hat das so wie unter Punkt zwei keine Kapitalertragssteuer verrechnet wird bis der Verlust nach und nach ausgeglichen ist.
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