Hallo, nach einigem Suchen im Forum ist das hier die erste klarstellende Aussage zu dem Thema, die ich finden konnte: "bei Sparplänen erfolgt keine gesonderte Abrechnung für die 1.5% Gebühr im Sparplan. So wird beispielsweise bei einer angenommenen Sparplanrate von 100 Euro ein Betrag von 98,50Euro im Sparplan angelegt." Auf den Infoseiten über die Sparpläne steht dann "1,5% vom Sparbetrag". Achtung, ich werde jetzt spitzfindig: Nun ist doch aber die Formulierung meiner Meinung nach etwas unglücklich. Bei 1,5% Gebühr nimmt man doch an, dass 1,5% der gesparten Summe (was an den Fond geht) als Gebühr anfällt. Nach obiger Aussage wird aber 1,5% der "der Consorsbank zur Anlage überlassenen Geldmenge" als Gebühr abgezogen und der Rest angelegt. Faktisch bedeutet das dann aber eine höhere Gebühr von 1,52% des Geldes, das im Fond angelegt wird. Wenn man also möchte, dass 100€ angelegt werden, muss man also 101,52€ (oder 101,53€ je nach Rundung) einstellen und eben nicht 101,50€. Mein Sparbetrag ist doch das, was im Fond ankommen soll, meine Annahme nach zumindest. Vielleicht kann das noch mal jemand klarstellen von der Consorsbank oder einen Kommentar dazu abgeben. Vielleicht ist das ja auch sagen wir mal Quasi-Standard oder sogar irgendwo definiert. Danke und viele Grüße simon
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