@19aragorn47 : zu 2. Hier geht's zur Aufnahme von Fremdkapital zu 1. Das ist pauschal nicht zu beantworten; es kommt auf Euren Güterstand an: - Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), => das "Übliche" = der "gesetzliche Güterstand" - Gütertrennung (§ 1414 BGB) => durch notariellen Ehevertrag geregelt - Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) => durch notariellen Ehevertrag geregelt
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