Die "üblichen Verdächtigen" sind bei diesem Thema nicht die Depotbanken, sondern große Vermögensverwalter wie Blackrock, Norwegischer Staatsfonds etc., die sich durch das Verleihen von Aktien - Aktionärsrechte wie Stimmrecht und Dividenanspruch werden ja nicht mitverliehen - ein kleines Zubrot verdienen. Nachzulesen ist die Anzahl der an Leerverkäufer verliehenen Aktien häufig in Stimmrechtsmitteilungen nach § 40 WPHG unter "Wertpapierleihe" oder "Rückforderungsanspruch aus Wertpapierleihe".
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