(...) würde mir aber nicht die Steuer auf Kursgewinne auf meine ADRs ersparen. @Thomaner : Nur wenn Du über Verlustvortrag oder FSA oder Günstigerprüfung austarieren kannst. Ansonsten gilt: Zahle willig, zahle froh - zahlen musst Du (irgendwann) sowieso. (Anonymus)
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