Hallo, @ziemlichratlos , für Deinen Urlaubsentgeltantrag beim ORF darfst Du die Vorabpauschale ignorieren, weil Dir daraus kein Kapitalertrag zugeflossen ist, deshalb: "Kapitalertrag "0,00 €" ausgewiesen". Der "steuerpflichtige Gesamtertrag" wird jährlich gem. §18 InvStG fiktiv ermittelt und jährlich real durch die Depotbank besteuert und fortgeschrieben, solange Du den Fonds hältst. Erst wenn Du den Fonds verkaufst, wird der dabei tatsächlich realisierte Ertrag mit den bereits geleisteten Vorabpauschalen verrechnet und steuerlich glatt gezogen. Mehr "Licht ins Dunkel" möchte ich Dir zum Thema nicht zumuten. Wenn jemand aus dem Forum mehr zum Thema beisteuern oder Korrekturen einbringen möchte möchte - nur zu.
... Mehr anzeigen