Und daher die Frage: Von welcher Bank bekäme man dann die Steuerrückerstattung und bei welcher Bank muss sich der FSA zu diesem Zeitpunkt befinden? @TimoP : In Deinem Beispiel bekommst Du die Steuerrückerstattung von KEINER Bank, sondern vom Finanzamt, sofern Du für das verlustträchtige Depot 1. bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragst 2. Deine Steuererklärung 2020 um die Anlage KAP erweiterst und (bei Antragsveranlagung: bis spätestens 31.12.2024) abgibst. >Stichwort: Bankenübergreifende Verlustverrechnung. Den Freistellungsauftrag kannst Du zwar grundsätzlich ändern/reduzieren, aber nur auf den bereits verbrauchten Betrag; anderenfalls müsste die Verflossene (Bank!) Dir die wegen des FSAs nicht bezahlten Steuern nachträglich abknöpfen.
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