Neben vielem anderen sind auch die steuerpflichtigen Kapitalerträge vom Finanzamt abrufbar unter dem "Hauptsammler" Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Diese hat jeder Deutsche Staatsbürger (mwd) und erhält jedes deutsche Neugeborene wenige Tage nach Ausstellung der Geburtsurkunde persönlich im ersten an es selbst adressierten amtlichen Schreiben mitgeteilt, verbunden mit der freundlichen Bitte, es gut aufzubewahren. Eingeführt wurde die Steuer-Identifikationsnummer im 2. Hj 2008, rechtzeitig zur Einführung der Abgeltungssteuer 2009 ...
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