@Hellraiser : Wenn Du der alleinige gesetzliche Vertreter Deines Kindes bist, erhältst nur Du die Zugangsdaten und musst den Zugriff Deiner Frau "intern" lösen. Wenn Ihr beide gesetzliche Vertreter für das Kind seid, erhaltet Ihr beide (unterschiedliche) Zugangsdaten für das Minderjährigendepot. =>Auszug aus dem Eröffnungsantrag: Hinweis für Minderjährigenkonto Verfügungsberechtigung Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen ermächtigen sich die gesetzlichen Vertreter hiermit gegenseitig gegenüber der Consorsbank zur Alleinvertretung des Minderjährigen. Die Alleinverfügungsberechtigung kann durch jeden Vertreter widerrufen werden. Der Widerruf ist der Consorsbank gegenüber schriftlich zu erklären. Nach Widerruf sind die Vertreter nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Beiträge weiter oben bieten übrigens durchaus einen Mehrwert.
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