Folgender Fall: Ich wechsel aus der unbeschränkten Steuerpflicht in die beschränkte Steuerpflicht. Dabei habe ich als unbeschränkt Steuerpflichtiger einen Verlustverrechnungstopf. Dieser wird ja beim Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geschlossen. Kann ich meine Gewinne als beschränkt Steuerpflichtiger mit den Verlusten, die ich als unbschränkt Steuerpflichtiger erzielt habe, verrechnen?
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