"Die restlichen 15% müssen in Deutschland über die Steuererklärung beantragt werden." Zusatzinfo für @IbnSina980 : Du übernimmst aus Deiner Steuerbescheinigung 2022 - sobald Du sie hast - den Betrag Summe der anrechenbaren noch nicht (auf die Abgeltungsteuer; Anm. d. Verf.) angerechneten ausländischen Steuer EUR x,xx (steht in der Steuerbescheinigung ziemlich am Ende) in die Zeile 41 Anlage KAP (wie von @onra nahegelegt) Zu beachten ist, dass eine Anrechnung auf die Abgeltungsteuer nur dann erfolgt, wenn im Veranlagungszeitraum Abgeltungsteuer bezahlt wird. Solange Verlustvorträge und Sparerpauschbetrag nicht aufgebraucht sind, wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer im Quellensteuertopf zwischengeparkt, von der Bank nach Möglichkeit unterjährig mit der Abgeltungsteuer verrechnet (s. Anlage KAP Zeile 40 ). Quellensteuer, die unterjährig nicht verrechnet werden kann, verfällt am Jahresende, wird aber in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und kann bei mehreren Depots evtl. bankenübergreifend genutzt werden.
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