Hi hohof, bezüglich der Anforderungen eine wichtige Frage: Gemäß der Webseite SKAT soll man dem Antrag eine Depotübersicht mit Angaben zum Aktienbestand des Aktionärs zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung beizufügen, aus der ersichtlich ist, dass die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz befindlichen Aktien der Zahl der Aktien entspricht, für die eine Rückerstattung beantragt wird. Aus der Depotübersicht müssen zudem die Bestandsbewegungen im Zeitraum vom Ende des Vorjahres bis 6 Monate nach dem Zeitpunkt der Dividendenausschüttung (= 01. Januar bis Tag der Zahlung + 6 Monate) hervorgehen. Hast Du sowas eingereicht oder ist das nicht nötig? Ich wüsste nämlich nicht, welche Bank entsprechende Dokumente ausstellt! So wie ich hier einige Beitrage in verschiedenen Threads lese, reichen die Leute immer nur die Dividendenabrechnungen ein?
... Mehr anzeigen