Hallo, @Hyp3r10n89 , eigentlich sind es nur zwei Fragen, die zu beantworten sind: Verkaufszeitpunkt: Wenn Du den Verkauf selbst auslöst, musst Du nicht das nehmen, was nach Abwicklung des ETC's übrig bleibt. Ich habe z. B. ein "ähnliches" Produkt auf Brent-Öl mit der WKN A1AQGX im Depot; kannst Du ja anschauen. Verlustverrechnung: Der ETC wird, als Inhaberschuldverschreibung, automatisch im VVT-Allgemein abgewickelt; der Verlust würde dort vorhandene Erträge aus Fondsverkäufen, Dividenden, Zinsen, Zertifikateverkäufen und sonstigen Erträgen, die NICHT aus Aktienhandel resultieren, mindern. => eventuell kurzfristige Steuergutschrift mit der nächsten "nachträglichen Verlustverrechnung" auf Deinem Verrechnungskonto. Das nur nach bestem Wissen und Gewissen. Übrigens: Schön, dass Du Dein Thema so offen und klar niedergeschrieben hast, und eine kleine Erinnerung an die Problematiken (s. HB-Artikel) von ETCs schadet auch nicht.
... Mehr anzeigen