@Scabos Was da genau passiert ist, kann eventuell die Kundenbetreuung nachvollziehen, denn nur diese hat, nach einer erfolgreichen Legitimation, Zugriff auf Kundendaten. Auf jedem Beleg steht: Hinweis für Orderabrechnungen und Depotbuchungsanzeigen: Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl. Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an die Consorsbank oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
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