@Dotty Irgendetwas vererben geht nur über ein Testament. In deinem Fall, wo es um dein Kind geht, greift die gesetzliche Erbfolge. Da wir aber deine familiäre Situaltion nicht kennen, können wir dir nur den Besuch bei einem Notar empfehlen. Es gibt nämlich Pflichtteile, die die Vererbintention gründlich verhageln können. Da das Kind nicht durch Sebstbefruchtung entstand, sind auch (Ehe)-frauen mit im Spiel.
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