@Job82 Ich muss da (wohl leider) zustimmen. Es kann immer je Bankverbindung nur ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Der Auftrag schließt grundsätzlich alle Konten / Unterkonten / Kreditkarten / Depots usw. ein. Maximal sind 800 € erlaubt (als single). Du kannst bei der Consorsbank z.B. einen Auftrag in Höhe von 200 € anlegen, bei Bank xy nochmal 300 €, dann noch bei Bank yx 300 €. Aber du kannst bei den jeweiligen Banken keine Konten ausnehmen. Nochmal als Tipp: prüfe, ob du evtl. "überflüssige" Freistellungsaufträge hast. Ich hatte z.B. bis Ende 2019 noch einen Freistellungsauftrag bei einer großen, über 300 Jahre alten, britischen Bank, welche hauptsächlich Kredite und Kreditkarten vergibt. Denn früher konnte man sein Konto dort auch im Haben führen bei attraktiver Verzinsung. Da das aber abgeschafft wurde, konnte ich den Auftrag löschen und bei einer anderen Bank entsprechend erhöhen. Ist zwar etwas Off-Topic, aber ich wollte das mal erwähnt haben.
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