Hallo @Keinzucker, in den FAQ zu den Sparplänen steht: Bis zu welchem Zeitpunkt können Änderungen vorgenommen werden? Sollen Angaben des Sparplans geändert (z.B. der Ausführungstermin) oder der Sparplan gelöscht werden, sind die Aufträge bis spätestens einen Bankarbeitstag (bei Lastschrifteinzug zwei Bankarbeitstage) vor dem Spartermin bis 12 Uhr online oder telefonisch mitzuteilen. Meiner Meinung nach gilt dies auch für eine Einmalzahlung. Grüße immermalanders
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