Der unentgeltliche Wertpapier-Übertrag erfolgt mit den steuerlichen Daten (Kaufpreis, Kaufdatum) der Person A auf das Depot der Person B. Eine Versteuerung durch die Consorsbank erfolgt nicht. Allerdings ist die CB verpflichtet, diesen Wertpapierübergang an die Finanzbehörden zu melden, damit ggfs. Schenkungssteuer (Freibetrag zwischen Geschwistern: EUR 20.000.- ) gefordert, oder auch Missbrauch nachgewiesen werden kann.
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